Rechtliche Betreuung
- Wenn volljährige Menschen Unterstützung brauchen, um das Leben zu meistern,
- in komplexen Lebenslagen,
- bestellt das Amtsgericht Betreuer mit erforderlichen Aufgabenkreisen. Die Voraussetzungen sind im § 1814 BGB festgelegt.
- Die Pflichten des Betreuers sind im § 1821 BGB beschrieben.
Im Vordergrund stehen Wünsche von Klient und Klientinnen. Betreuung ist Unterstützung der Selbstbestimmung, keine Entmündigung.